1. Mietbedingungen
Das Boot kann von einer Person über 18 Jahren gemietet werden, die über ein gültiges Bootsführerzeugnis verfügt und die Fähigkeit zur sicheren Führung des gemieteten Bootes nachweist. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Boot sorgfältig zu behandeln und ausschließlich für Zwecke zu nutzen, die mit dem Gesetz und diesen Mietbedingungen im Einklang stehen.
Bei der Übernahme des Wasserfahrzeugs muss der Mieter einen gültigen Personalausweis und einen Schifffahrtsschein vorlegen. Das Wasserfahrzeug darf nur vom Mieter oder einer vom Vermieter schriftlich bestätigten Person geführt werden.
Der Mieter darf das Boot nicht untervermieten oder an Dritte überlassen. Das Boot wird am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit abgeholt und zurückgegeben.
2. Zahlungen und Kaution
Die Miete muss spätestens 1 Werktag vor Mietbeginn vollständig bezahlt sein. Bis zur Übernahme oder spätestens bei Übernahme des Schiffes ist der Mieter verpflichtet, eine Kaution in Höhe von 1.000 € (in bar oder per Überweisung auf das Bankkonto SI56 0201 1026 3433 972 der Firma Intermarine d.o.o.) zu hinterlegen, die als Versicherung im Falle von Schäden, Verlust von Ausrüstung oder Vertragsbruch dient.
Der Mietpreis beinhaltet die Nutzung des Bootes und der Grundausstattung. Nicht im Preis enthalten sind die Kosten für Treibstoff, Liegeplatz, Marina, Kurtaxe, Reinigung nach der Miete und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Bootes.
3. Abholung und Rückgabe des Bootes
Das Boot kann am ersten Miettag ab 10:00 Uhr abgeholt werden (sofern nicht anders vereinbart). Die Rückgabe muss am letzten Miettag bis 18:00 Uhr erfolgen (sofern nicht anders vereinbart). Jede Verzögerung bei der Rückgabe wird gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.
Das Boot muss im selben Zustand zurückgegeben werden, wie es abgeholt wurde (insbesondere):
- Voller Kraftstofftank – Falls der Kraftstofftank nicht voll ist, werden dem Mieter die Kosten für den fehlenden Kraftstoff und 20 EUR für die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
- Sauber und abfallfrei
- Das Boot und die gesamte Ausrüstung müssen vorhanden und unbeschädigt sein. Sollten Schäden festgestellt werden, auch im Falle eines Einbruchs in das Boot oder im Falle der Nichterfüllung vertraglich festgelegter Verpflichtungen, werden diese gemäß der Preisliste qualifizierter Auftragnehmer für derartige Reparaturen in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt von der Kaution oder in bar.
Bei Abholung und Rückgabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Für Schäden, die bei der Abholung nicht dokumentiert wurden, haftet der Mieter. Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug überprüft und festgestellt, ob der Zustand dem Übergabeprotokoll entspricht. Bei Nichtübereinstimmung werden die Kosten von der Kaution abgezogen.
4. Versicherung und Haftung
Das Boot ist pflichtversichert und vollkaskoversichert. Im Schadensfall trägt der Mieter die Kosten für die Beseitigung oder Reparatur des Schadens, den Verlust der Kreditwürdigkeit, den Geschäftsverlust durch die Nichtvermietung des Bootes an andere Mieter sowie einen Selbstbehalt von 1 % des Bootwertes, mindestens jedoch 1.000 €, von der hinterlegten Kaution.
Im Falle eines Unfalls oder einer Störung muss der Mieter den Vermieter unverzüglich benachrichtigen. Im Falle eines Unfalls auf See ist eine Meldung an die Seepolizei oder das zuständige Kapitänsbüro zwingend erforderlich.
Der Mieter ist voll verantwortlich für:
- Verstöße, Bußgelder, Strafen und Kosten, die während der Mietdauer anfallen
- Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Geräten, Reinigung aufgrund unsachgemäßer Verwendung
- Schäden, die durch Fahren unter Alkoholeinfluss oder Einfluss illegaler Substanzen entstehen
Im Falle einer Fehlfunktion des Bootes oder der Ausrüstung aufgrund von Verschleiß oder eines technischen Defekts ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Jegliche Eingriffe in das Boot ohne die Zustimmung des Vermieters sind verboten, daher werden Kosten für nicht genehmigte Reparaturen nicht anerkannt. Reparaturen werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter durchgeführt. Wurde die Störung nicht vom Mieter verursacht und hat der Mieter sie in Absprache mit dem Vermieter ordnungsgemäß repariert, werden die entstandenen Kosten dem Mieter nur dann erstattet, wenn die Reparatur oder die Reparaturrechnungen an die Firma Intermarine d.o.o., SI10688625, gerichtet sind.
5. Nutzung des Schiffes
Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht zu verwenden für:
- Transport gefährlicher Güter oder Personen außerhalb der gesetzlichen Grenzen
- Wettbewerbe, Regatten oder kommerzielle Zwecke ohne schriftliche Zustimmung
- Untervermietung oder Segelunterricht ohne Genehmigung
Bei Verstößen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag ohne Rückerstattung des Kaufpreises fristlos zu kündigen.
6. Stornierung der Reservierung
Die Reservierung wird durch Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 20% des Mietwertes bestätigt. Im Falle einer Stornierung:
- Mehr als 14 Tage vor Mietbeginn: Rückerstattung von 70% der Anzahlung
- Weniger als 14 Tage: Anzahlung ist nicht erstattungsfähig
Bei widrigen Witterungsbedingungen behält sich der Vermieter eine Terminabsage bzw. Terminverschiebung vor.
Wenn das Boot während einer vorherigen Vermietung so beschädigt oder zerstört wird, dass die aktuelle Vermietung nicht abgeschlossen werden kann, ist der Vermieter nicht verpflichtet, das reservierte Boot durch ein Ersatzboot zu ersetzen. Ein solcher Fall wird individuell und nach Wahl des Vermieters (Rückerstattung der Anzahlung oder Durchführung der Vermietung zu einem anderen Zeitpunkt usw.) gelöst.
Der Vermieter stellt im Falle einer Panne kein Ersatzschiff zur Verfügung und übernimmt keine Kosten, die dem Mieter dadurch entstehen.
7. Ortungsgerät
Der Charterer wird darüber informiert, dass das Schiff mit einem Ortungsgerät ausgestattet ist.
8. Übergabeprotokoll
Der Übergabebericht wird nach Erhalt und Rückgabe des Schiffes ausgefüllt und enthält:
- Datum und Uhrzeit der Abholung/Rückgabe
- Kraftstoffstand
- Gerätebestand
- Sichtprüfung von Rumpf, Deck, Innenraum, Motor und Propeller
- Eventuelle Schäden oder Mängel
- Unterschrift des Mieters und des Vermieters
Das Übergabeprotokoll dient als offizielles Dokument zur Feststellung des Zustandes des Schiffes vor und nach der Vermietung und ist Grundlage für eine eventuelle Schadensersatzhaftung.
9. Allgemeine Bestimmungen
Mit der Buchung bestätigt der Mieter, dass er die Nutzungs- und Mietbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Im Streitfall ist das zuständige Gericht Ljubljana, Slowenien.